AGB, Storno & Rückerstattung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Felswerk Kletterhalle GmbH, Stand: 01.09.2025
- Geltungsbereich und Öffnungszeiten
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Felswerk Kletterhalle GmbH (im Folgenden „Betreiber“) und den Nutzern der Kletterhalle, unabhängig davon, ob eine Abonnement-Mitgliedschaft oder Einzeleintritte vereinbart werden. Die Kletterhalle ist grundsätzlich ganzjährig geöffnet; behördlich angeordnete Schließungen oder aus sachlichen Gründen (z.B. Routenbau, Aus- und Umbau von Wandbereichen oder Schäden) notwendige Teilschließungen oder zeitlich befristete Schließungen kürzer als eine Woche sowie Änderungen der Öffnungszeiten begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Kündigung. Bei zeitlich befristeten vollständigen Schließungen ab einer Woche, verlängern sich Abonnemente entsprechend.
- Beginn und Ende der Abonnement-Mitgliedschaft
Die Abonnement-Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung des Abonnementvertrags und hat, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Monaten. Die Abos verlängern sich anschließend stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Mitgliedsbegriff
Mitglied im Sinne dieser AGB ist jede Person, die durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars oder elektronische Bestätigung der AGB und Benutzungsordnung zugestimmt hat. Dies gilt sowohl für Abonnement-Mitglieder als auch für Nutzer mit Einzeleintritt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Benutzungsordnung einzuhalten.
- Nichtübertragbarkeit und Mitgliedskarte
Die mit einer Abonnement-Mitgliedschaft oder einem Einzeleintritt erworbenen Nutzungsrechte sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Abonnement-Mitglieder erhalten eine Mitgliedskarte, die sorgfältig aufzubewahren ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird ein Kostenersatz von 15 € (inkl. MwSt.) erhoben, es sei denn, die Notwendigkeit beruht nicht auf einem Verschulden des Mitglieds.
- Beiträge und Zahlungsmodalitäten
Die Beiträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Regelmäßige Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. eines Monats fällig und online über den Dienstleister Stripe berechnet.
Teilmonate: (1) Besteht eine Mitgliedschaft in einem Kalendermonat nur anteilig, erfolgt zum Monatsersten des folgenden Monats eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, gerundet auf volle Euro. (2) Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats, wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den Folgemonat eingezogen.
- Ermäßigungen
Ermäßigungen können nur bei Vorliegen und Nachweis der Voraussetzungen gewählt werden. Entfallen die Voraussetzungen, ist der Betreiber berechtigt, auf den Normaltarif umzustellen und die Differenz auch rückwirkend einzuziehen.
- Nichtinanspruchnahme
Die Nichtnutzung der Anlage berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückforderung von Beiträgen. Bei ärztlich attestierten Ausfallzeiten von mindestens vier Wochen erfolgt eine Gutschrift. Während der Abwesenheit ist die Mitgliedskarte beim Betreiber zu hinterlegen.
- Zahlungsverzug / Kündigung aus wichtigem Grund
Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug oder verstößt es erheblich gegen Vertragspflichten oder die Benutzungsordnung, ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und die Zugangsberechtigung sofort zu entziehen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
- Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied
Das Mitglied ist insbesondere bei folgenden Gründen zur außerordentlichen Kündigung (mit Wirkung für die Zukunft) berechtigt: (1) Schwangerschaft, (2) Erkrankung mit dauerhafter Nutzungsunmöglichkeit, (3) Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine Entfernung von mehr als 50 km. Der Kündigungsgrund ist nachzuweisen. Kündigungen bedürfen der Textform.
- Rückgabe der Mitgliedskarte
Bei Beendigung einer Abonnement-Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte unverzüglich zurückzugeben.
- Höhere Gewalt und behördliche Schließungen
Bei behördlich angeordneten Schließungen, Pandemien (z. B. COVID-19), Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit. Laufende Abonnement-Mitgliedschaften ruhen für die Dauer der Schließung, verlängern sich also um die Schließungsdauer. Für die Schließungszeit vorausbezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Ersatzleistungen zu erbringen.
- Nutzungsrechte und Hausordnung
Das Mitglied ist berechtigt, die Anlagen innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Benutzungsordnung ist verbindlich und Bestandteil des Vertrags. Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen.
- Haftung
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14. Wertgegenstände
Für eingebrachte Wertgegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung. Das Einstellen in Spinden begründet kein Verwahrungsverhältnis.
- Verzehr
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen und nur in einem Umfang gestattet, der den Betrieb nicht beeinträchtigt.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und – soweit zulässig – für eigene Werbezwecke. Nähere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Betreibers.
- Änderungsvorbehalt
Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB – mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten – mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Der Nutzer kann widersprechen; bleibt der Widerspruch aus, treten die Änderungen zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
- Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.
Benutzungsordnung
der Felswerk Kletterhalle GmbH, Stand: 01.09.2025
- Betreiber, Vertragspartner, Geltung
-
- Betreiber der Anlage ist die Felswerk Kletterhalle GmbH, Albert‑Einstein‑Straße 6, 76829 Landau in der Pfalz, info@felswerk-landau.de, felswerk-landau.de.
- Vertragspartner für alle Verträge über die Nutzung der Anlage ist ausschließlich der Betreiber.
- Mit Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese Benutzungsordnung sowie die AGB als verbindlich an.
- Zutritts- und Nutzungsberechtigung
-
- Zutrittsberechtigt sind nur Personen, die den Eintrittspreis ordnungsgemäß entrichtet haben und die über die erforderlichen Kenntnisse der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder sich einer fachkundigen Anleitung bedienen.
- Der Betreiber führt keine Überprüfung der Sicherungskompetenz durch; der Nutzer handelt insoweit eigenverantwortlich.
- Der Eintrittspreis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Nutzer hat während des Aufenthalts den Zahlungsnachweis mitzuführen. Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt.
- Bei Nutzung der Anlage ohne ordnungsgemäße Entrichtung des Eintrittspreises wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 100 € fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei wiederholtem schuldhaften Verstoß kann der Betreiber den sofortigen Verweis aus der Anlage sowie ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen.
- Die Anlage darf ausschließlich während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten genutzt werden.
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Aufsichtsperson nutzen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Anlage eigenständig nutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Minderjährige im Rahmen von Gruppenveranstaltungen dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten volljährigen Person nutzen. Für jeden Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
- Gruppenleiter, Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Benutzungsordnung durch die von ihnen begleiteten Personen sicherzustellen.
- Die gewerbliche Nutzung der Anlage (z. B. Durchführung von Kursen gegen Entgelt) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreibers zulässig.
11 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen. Das Personal ist befugt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Anlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und räumen zu lassen.
- Sicherheit, Gefahren und Eigenverantwortung
- Bouldern und Klettern sind mit erheblichen Gefahren verbunden. Jeder Nutzer ist verpflichtet, mit besonderer Vorsicht und Eigenverantwortung zu handeln.
- Stürze, unsachgemäße Verwendung von Ausrüstungsgegenständen, fehlerhafte Sicherungstechniken und herabfallende Gegenstände können zu schweren, auch tödlichen Verletzungen führen.
- Beim Klettern mit Seil sowie beim Aufenthalt im Sicherungsbereich wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.
- In den gekennzeichneten Kletterlinien sind ausschließlich Kletterseile mit einer Mindestlänge von 50 m zu verwenden.
- Das Auslassen von Sicherungspunkten ist unzulässig. Alle Zwischensicherungen sind ordnungsgemäß einzuhängen.
- Bouldern ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Boulderbereichen gestattet.
- Bei der Benutzung automatischer Sicherungsgeräte (Autobelays) sind die gesonderten Hinweise strikt zu beachten. Die Sicherungsgeräte dürfen nur nach Einweisung durch das Hallenpersonal verwendet werden.
- Der Sturzraum ist stets freizuhalten. Das Überklettern anderer Kletterer ist verboten.
- Allgemeine Verhaltensregeln
- Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder behindert werden.
- Der Kletter- und Boulderbereich ist frei von Hindernissen zu halten. Das Abstellen von Gegenständen ist untersagt.
- Kinder sind während des gesamten Aufenthalts durch die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter zu beaufsichtigen. Spielen im Kletter- und Boulderbereich ist untersagt.
- Schmuck, Uhren und lange Haare sind beim Klettern so zu sichern, dass keine Gefährdung besteht.
- Klettern oder Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist untersagt.
- Rauchen ist in der gesamten Anlage, einschließlich Außenbereichen, verboten.
- Die Mitnahme von Tieren im Kletter- und Boulderbereich ist nicht gestattet.
- Das Klettern mit Kopfhörern ist untersagt. Handys und Musikgeräte dürfen im übrigen nur so verwendet werden, dass keine Ablenkung oder Gefährdung entsteht.
- Die Verwendung von losem Magnesia ist untersagt. Es dürfen ausschließlich Chalkballs oder Flüssigchalk verwendet werden.
- Boulderregeln
- Vor Aufnahme des Boulderns ist ein angemessenes Aufwärmen erforderlich.
- Der Sturzraum unterhalb Bouldernder ist stets freizuhalten.
- Es ist ein ausreichender Abstand zu anderen Bouldernden einzuhalten.
- Bei Bedarf ist ein Sicherungshelfer (Spotter) einzusetzen.
- Bouldern ist nur in einer Höhe zulässig, die eine sichere Landung gewährleistet. Abklettern ist dem Abspringen vorzuziehen.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen den Boulderbereich nur unter Aufsicht nutzen.
- Kletterregeln
- Vor jedem Kletterbeginn ist ein Partnercheck durchzuführen (Gurt, Knoten, Sicherungsgerät, Karabiner, Seilende). Dies gilt auch bei Nutzung der Autobelay-Sicherungseinrichtung.
- Im Vorstieg hat die Einbindung ausschließlich direkt in den Anseilpunkt des Gurtes zu erfolgen.
- Im Toprope ist die Einbindung nur mit Sicherungsknoten zulässig.
- Es sind ausschließlich allgemein anerkannte Sicherungstechniken unter Einhaltung des Bremshandprinzips zu verwenden.
- Alle Zwischensicherungen sind einzuhängen; Stürze sind dem Sicherungspartner nach Möglichkeit vorher anzukündigen.
- Toprope-Klettern an einem einzelnen Umlenkkarabiner ist untersagt.
- In überhängenden Routen sind Zwischensicherungen einzuhängen, um Pendelstürze zu vermeiden.
- Es ist unzulässig, Seile in Umlenkkarabiner oder Zwischensicherungen parallel („Seil auf Seil“) einzuhängen.
- Ablassen darf nur langsam und gleichmäßig erfolgen; zuvor ist mit dem Kletterpartner Rücksprache zu halten.
- Ausrüstungsverleih
- Ausrüstungsgegenstände dürfen nur von Personen ausgeliehen werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang verfügen oder die sich durch fachkundige Personen anleiten lassen.
- Minderjährige sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen berechtigt. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen erfolgt die Ausleihe ausschließlich über den Gruppenleiter.
- Für die Ausleihe gelten die jeweils gültigen Gebühren laut Preisliste. Als Pfand ist ein amtlicher Ausweis zu hinterlegen.
- Ausrüstungsgegenstände dürfen ausschließlich in der Anlage genutzt werden.
- Die Rückgabe hat spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit am selben Tag zu erfolgen.
- Der Entleiher ist verpflichtet, die Gegenstände vor und nach Gebrauch auf Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden.
- Die Gebrauchsanweisungen der Ausrüstungsgegenstände sind vor Benutzung zu lesen und zu beachten.
- Unfälle und Beschädigungen
- Bei Unfällen besteht eine Pflicht zur Hilfeleistung und zur unverzüglichen Information des Hallenpersonals.
- Nutzer sind verpflichtet, auf Anfrage ihre Personalien anzugeben.
- Beschädigungen oder lose Klettergriffe sind unverzüglich dem Personal zu melden.
- Veränderungen an den Sicherungspunkten oder Kletterwänden sind untersagt. Routensperrungen und abgesperrte Bereiche sind zu beachten.
- Haftung
- Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Betreiber haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für den Verlust von Wertgegenständen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Das Einstellen von Wertgegenständen in Spinde begründet kein Verwahrungsverhältnis.
- Änderungen dieser Benutzungsordnung
- Änderungen werden dem Nutzer spätestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden in Textform angeboten.
- Hat der Nutzer seine E-Mail-Adresse hinterlegt, können Änderungen auf diesem Weg mitgeteilt werden.
- Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nutzer nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
- Schlussbestimmungen
- Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Benutzungsordnung. Übersetzungen dienen lediglich der Verständlichkeit.
- Diese Benutzungsordnung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Datenschutzhinweise
der Felswerk Kletterhalle GmbH, Stand: 01.09.2025
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Felswerk Kletterhalle GmbH, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau in der Pfalz, info@felswerk-landau.de.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen der Anmeldung und Nutzung unserer Anlage zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten sowie bei Abonnements auch Bankverbindung und Mitgliedsdaten in kooperierenden Vereinen. Diese Daten werden benötigt, um den Nutzungsvertrag mit Ihnen zu schließen und durchzuführen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Dazu gehört die Verwaltung Ihrer Anmeldung, die Abwicklung von Einzeleintritten und Abonnements, die Abrechnung von Beiträgen und die Gewährung von Sondertarifen bei Nachweis entsprechender Mitgliedschaften.
Darüber hinaus verarbeiten wir Daten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Sicherheit in der Anlage und die Durchsetzung der Benutzungsordnung. Hierzu kann auch eine Videoüberwachung einzelner Bereiche ohne Tonaufzeichnung eingesetzt werden. Diese dient ausschließlich dem Zweck der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Personen und Sachen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht ohne Rechtsgrundlage.
Eine Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO nehmen wir nur in den Fällen vor, in denen sie tatsächlich erforderlich ist. Dies betrifft die Aufnahme eines Portraitfotos zur Erstellung einer Mitgliedskarte, die Zusendung eines Newsletters per E-Mail sowie gegebenenfalls die Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Empfänger der Daten können von uns beauftragte IT- und Cloud-Dienstleister sein, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO tätig werden. Hierzu zählen insbesondere Anbieter der Hallenmanagement-Software. Zudem können im Rahmen von Kursen freie Trainer Zugriff auf Daten erhalten, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.
Wir speichern personenbezogene Daten für die Dauer der Mitgliedschaft. Nach deren Ende werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In diesem Fall erfolgt eine Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Datenschutzhinweise.
Storno- & Rückerstattungsrichtlinie
Um eine Bestellung/Buchung zu verlegen oder zu stornieren (mind. 1 Woche Vorlauf) wenden Sie sich bitte mit einer Mail an info@felswerk-landau.de. Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie nachfolgend informieren.
Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr.9 BGB nicht für solche Verträge gilt, die die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vorsehen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Kauf von online-Eintrittskarten mit einem festen Termin (Tag und Uhrzeit) ist eine solche Dienstleistung, deshalb ist Ihre Kartenbestellung unmittelbar mit unserer Annahme bindend und verpflichtet Sie zur Abnahme und Bezahlung der Eintrittskarten.
Stornierungsbedingungen für die Felswerk Kletterhalle in Landau:
Bei allen Stornierungen fallen Bearbeitungskosten in Höhe von 7,50€ zusätzlich zu den unten genannten Kosten an.
- Bei Buchungen über den Shop auf der Internetseite gilt Folgendes:
- Eine Stornierung des Termins bis zu einer Woche vor dem gebuchten Termin ist kostenlos möglich. Mündliche Absagen per Telefon sind nicht möglich.
- Bei einer späteren Stornierung sind 50% des fälligen Gesamtbetrages zu entrichten.
- Bei Stornierungen ab 1 Tag vor dem Termin sind 100% des fälligen Gesamtbetrages zu entrichten.
- Bei Nicht-Erscheinen wird die gebuchte Leistung 15 Minuten aufrechterhalten. Nach Verstreichen der Frist von 15 Minuten ohne schriftliche Information seitens des verspäteten Kunden verfällt der Anspruch auf die gebuchte Leistung und es sind 100% des fälligen Gesamtbetrages zu entrichten.
- Kulanz-Regel:
Sollten bei Gruppen und Schulklassen mehr Personen klettern wollen als angemeldet waren ist dies nur nach Absprache möglich wenn freie Kapazitäten vorhanden sind. Die mehr kletternden Personen sind kostenpflichtig entsprechend dem vereinbarten Preis für Gruppen und Schulklassen. Sie haben weitere Fragen, dann wenden Sie sich bitte an info@felswerk-landau.de .